Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Schärferei e.U.
Stand: Juli 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Die Schärferei e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer"). Sie gelten insbesondere für alle Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsbereich Schleifen von Schneidwaren, soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten selbst bei Kenntnis durch den Auftragnehmer nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.
Angebot
Die Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nichts anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich — hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Preises.Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Vertragsabschluss
Aufträge und Bestellungen verpflichten den Auftragnehmer erst nach der Annahme der Schneidwaren. Der Auftragnehmer kann vor Beginn der Vertragserfüllung oder während derselben ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich macht.Die Vergabe des Auftrages, ganz oder teilweise, an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend.Vereinbarte Liefertermine gelten als Richtwerte.
Zustand der Schneiware bei Übernahme
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zustand der übergebenen Schneidwaren bei Übernahme zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Nachweis des Ausgangszustandes und ist für den Auftraggeber auf Anfrage einsehbar.Vorbestehende Schäden — insbesondere Risse, Ausbrüche, Verbiegungen, Korrosion oder Materialfehler — gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche vorbestehende Schäden informieren, bevor Arbeiten aufgenommen werden.Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Schneidwaren mit Schäden, die über das normale Maß hinausgehen oder eine fachgerechte Bearbeitung unmöglich machen, ohne Aufnahme der Arbeiten zurückzugeben. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass seine Leistungen die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sachgerecht und fachgerecht ausgeführt wurden.Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Auftraggeber durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung des Auftragnehmers, auch während der Ausführung der Arbeiten.Für alle anderen Schäden — ausgenommen Personenschäden — haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Geschäften zwischen Unternehmern ist das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit vom Geschädigten zu beweisen.Die Haftung für normale Abnutzung, unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder Pflege der Schneidwaren nach Rückgabe durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
Rechnungslegung und Zahlung
Die Rechnung ist spätestens bei der Abnahme zu begleichen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde.Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 6 % über der jeweiligen Bankrate zu berechnen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages ist der Auftragnehmer berechtigt, die bearbeiteten Schneidwaren zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht). Der Auftragnehmer darf nach Überschreitung des Zahlungszieles und nach vorheriger schriftlicher Mahnung die Herausgabe der Schneidwaren verweigern, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist.
Nicht abgeholte Schneidwaren
Schneidwaren, die nach abgeschlossener Bearbeitung und erfolgter Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen abgeholt werden, werden vom Auftragnehmer kostenpflichtig verwahrt. Die Verwahrungsgebühr beträgt € 2,00 pro Woche.Ist der Auftraggeber trotz zweimaliger schriftlicher oder elektronischer Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer innerhalb von acht (8) Wochen ab Fertigstellung nicht erreichbar oder reagiert er nicht, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Schneidwaren nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ist in diesem Fall ausgeschlossen.Allfällige Lager- und Verwahrungskosten sowie der ausstehende Rechnungsbetrag sind vom Auftraggeber vor Abholung zu begleichen.
Datenschutz (DSGVO)
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Auftrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).Die vollständige Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, einschließlich Informationen zu Speicherdauer, Betroffenenrechten und Kontaktdaten des Verantwortlichen, ist auf der Website des Auftragnehmers abrufbar. Der Auftraggeber wird mit Auftragserteilung darauf hingewiesen und bestätigt die Kenntnisnahme.Dem Auftraggeber steht das Recht zu, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen sowie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Entsprechende Anfragen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten.
Schiedsgutachten und Gerichtsstand
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Fragen fachlicher Art ist das Schiedsgutachten eines Sachverständigen bindend, der auf Antrag eines der Streitteile von der Wirtschaftskammer des Bundeslandes, in dem der Auftragnehmer seinen Unternehmenssitz hat, aus der Liste der ständig gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen ist. Die Kosten des Gutachtens trägt jener Teil, dessen Meinung unterliegt; im Zweifelsfalle werden die Kosten von den Streitteilen je zur Hälfte getragen.Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist dasjenige sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel die Leistungserfüllung erfolgte, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung vorliegt oder zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen.
